
Miet- und Sondereigentumsverwaltung, Verwaltung von Mietshäusern und Gewerbeimmobilien
Die Tätigkeit in der Mietverwaltung ist für den Eigentümer sozusagen eine Art Versicherung. Passiert in vermieteten Wohnanlagen nichts, d. h. alle Mieter zahlen und halten sich an die Hausordnung, so hat der Vermieter/Eigentümer grundsätzlich ein angenehmes Leben. Sollte aber dennoch was passieren, was durchaus vorkommen kann, d. h. es werden auf einmal keine Mieten mehr gezahlt oder es wird sich nicht an die gesetzlichen Ruhezeiten gehalten, dann ist Ärger im Haus vorprogrammiert und dann wünscht man sich einen starken Partner an seiner Seite, der sich um solche Belange verantwortungsbewusst kümmert.
Leider kommen auch immer mehr gesetzliche Anforderungen auf die Eigentümer zu, wie z. B. Trinkwasserverordnung, Energieeinsparverordnung, Abwasserdichtheitsprüfungen, Einbaupflicht von Wasseruhren, etc.. Eigentum verpflichtet und jeder Eigentümer muss sich diesen Anforderungen und stetig wechselnden Änderungen stellen. All diese Sorgen können wir Ihnen gern abnehmen.
Grundlegende Aufgaben in der Mietverwaltung:
Weitere Leistungen können im Verwaltervertrag frei ausgehandelt und vereinbart werden.
